Der Tod Ismail Yaşars am 9. Juni 2005 blieb lange ungeklärt. Wie bei den anderen von der NSU verübten Morden sind noch immer viele Fragen offen. Langwierige Ermittlungen und Fehleinschätzungen setzten die Angehörigen der Opfer unter Druck. Auch der fünfjährige NSU-Prozess in München trug nicht zu einer umfassenden Aufklärung bei.
Welche Erkenntnisse gibt es zum Mord an Ismail Yaşar? Warum wurde gerade er ausgewählt? Wer steckt dahinter? Warum wurde die Mordserie solange nicht aufgedeckt? Warum kann und darf kein Schlussstrich gezogen werden?

Ein Team von Redakteur/-innen der Nürnberger Nachrichten und des Bayerischem Rundfunks recherchierten Fakten und Zusammenhängen, über welche die Ermittlungsbehörden nicht verfügten oder die sie nicht preisgeben wollen. Daneben wird die Perspektive der Angehörigen ebenso Thema sein wie Erkenntnisse aus dem Münchner NSU Prozess und die Fragen des Publikums.

Eine Veranstaltung der Initiative Gleißhammer – Stadtteil für Menschenrechte in Kooperation mit DIDF – Junge Stimme e.V..

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Nach Black Lives Matter ist Rassismus in aller Munde. Allerdings oft reduziert auf den sogenannten Alltagsrassismus. Diese Individualisierung greift allerdings zu kurz und verhindert eine strukturelle Veränderung einer Gesellschaft. Rassismus muss als strukturelles Problem erkannt und benannt werden. Wo tritt dieser auf, welche Strukturen gibt es, welche Lösungsansätze gibt es.

„Mit dem deutschen Gedenken an den Holocaust stimmt etwas nicht.“, stellt Mohamad Amjahid fest und legt den Finger in die Wunder deutscher „Erinnerungsüberlegenheit“. Nachdem in Deutschland bis in die 80er-Jahre beredt geschwiegen wurde, hat man sich in den letzten Jahrzehnten zum Erinnerungsweltmeister aufgeschwungen. Gedenken an die eigene NS-Vergangenheit bezeugt inzwischen moralische Überlegenheit und taugen zum Motto für Kulturhauptstadtbewerbungen. Im Rahmen von „Kein Schlussstrich!“ beleuchtet der Autor („Der weiße Fleck. Eine Anleitung zu antirassistischem Denken“) und freie Journalist (taz, die Zeit) die „Wiedergutwerdung“ der Deutschen kritisch und pointiert.

Viele Menschen in Deutschland müssen die Erfahrung machen, dass ihnen das Sicherheitsversprechen der weißen Dominanzgesellschaft nicht gilt. Der Vortrag folgt mit einer kritischen Betrachtung der aktuellen (deutschen) Sicherheitspolitik dieser Erkenntnis und nimmt die Institutionen Polizei und Gefängnis in den Fokus einer intersektionalen Kritik. 

Das Strafverfahren gegen Angehörige und Unterstützer des NSU zählt zu den bedeutsamsten Strafprozessen in der deutschen Rechtsgeschichte. Entsprechend groß war das öffentliche und mediale Interesse an dem Verfahren und dem erstinstanzlichen Urteil des OLG München. Vergleichsweise geringe Aufmerksamkeit hat das Urteil demgegenüber bislang in der Strafrechtswissenschaft gefunden. Der Vortrag gibt einen Überblick über die verschiedenen rechtlichen und rechtstatsächlichen Aspekte des Urteils aus der Perspektive der gesamten Strafrechtswissenschaft. Einbezogen und kritisch gewürdigt werden daher zeitgeschichtliche,
kriminologische, strafverfahrensrechtliche, strafrechtliche, jugendstrafrechtliche und strafvollzugsrechtliche Gesichtspunkte.

Die Idee des Postkolonialismus ist nur von wenigen Pionierarbeiten auf die Arbeitsmigration nach Deutschland übertragen worden. Dabei liegt der Zusammenhang auf der Hand – angefangen bei den polnischen Saisonarbeiter*innen im Kaiserreich bis hin zu den Anwerbeverträgen der 1950er und 1960er Jahre mit Griechenland, Jugoslawien, Marokko oder Türkei gingen den Migrationsbewegungen fast immer koloniale oder imperiale Bestrebungen voraus. Allerdings haben die Expansionsbemühungen nicht immer auf direkte Landgewinne abgezielt, sondern auf Abhängigkeit durch »ökonomische Durchdringung« und »moralische Eroberung«. Ein durchaus kompliziertes Panorama, aber es lohnt sich, die Idee des Postkolonialen am Beispiel der Arbeitsmigration nach Deutschland zu entwickeln.

In seiner Arbeit verhandelt Professor Johannes Salim Ismaiel-Wendt Fragen zu sonischer Segretation im NSU-Prozess, indem er das auditive Dispositiv im Rahmen und insbesondere die Wechselwirkung durch die Mikrofonierungsanlage im Prozesssaal untersucht. Eine-Stimme-haben, Für-sich-sprechen-können, Gehörtwerden sind stets abhängig von gesellschaftlichen Machtpositionen. Der inhaltliche und künstlerische Schwerpunkt seine Arbeit liegt auf den Ambivalenzen des Hörbaren, sowie den postkolonialen Dimensionen von Akustik, Stimmen und Klängen.

Wir verlernen Deutsch gemeinsam! „Deutschkunde 2021“ ist Pflichtfach der Zukunft und freiwilliges Nachsitzen in Sachen Landeskunde. Du bist herzlich eingeladen, dich einzubringen, zuzuhören, zu lernen und dein Wissen und Unwissen über Deutschland zu teilen. Aber Vorsicht: unsere Expert*innen stellen womöglich deine Perspektive auf den Kopf. Denn der Stoff dieses performativen und interaktiven Unterrichts ist all jenes, was wir mit der Muttermilch aufgesogen haben. Bist du mutig genug, den eigenen Rassismus bis in die Kinderstube zu verfolgen? 

Die „Deutschkunde 2021“ beinhaltet Workshops, Vorträge, Gespräche und Filme. Den kompletten Stundenplan finden Sie auf www.theaterhaus-jena.de