Der NSU-Komplex macht in besonderer Weise offenbar, wie tief die Verstrickung staatlicher Sicherheitsorgane in rechtsterroristische Netzwerke geht. Sie reicht von der jahrelangen Finanzierung rechtsextremer VMänner und damit der Strukturen, in denen sie sich bewegten, bis hin zur unerklärlichen
Anwesenheit eines V-Mann-Führers bei einem der Morde des NSU. Die Vertuschungsund Geheimhaltungspolitik des Verfassungsschutzes gegenüber der Aufklärung dieser Verstrickung, der bis 2018 bundesweit immerhin elf Untersuchungsausschüsse gewidmet waren, folgt dabei immer wieder einer Logik von Staatsräson und Staatswohl. Aber wird Staatsräson angesichts der Verbrechen des NSU hier nicht selbst zum Sicherheitsrisiko, auch in Anbetracht der Tatsache, dass es sich beim NSU-Skandal nicht um einen Einzelfall handelt?